Kostenloses WLAN für Gäste anbieten ohne Angst vor Abmahnungen

Man kennt es nur zu gut:  Man ist im Urlaub oder sitzt gemütlich im Café und hätte gerne Zugriff auf das Internet. Besonders in Großstädten wimmelt es nur so von WLANs, die allerdings privat und geschützt sind. Besitzer von Ferienwohnungen und Gastronomieunternehmen würden oftmals gerne kostenlosen Internetzugang anbieten, scheitern aber am Problem der Störerhaftung, laut der der Anschlussinhaber dafür verantwortlich ist, dass über seinen Anschluss nichts illegales geschieht, wie der Download urheberrechtlich geschützten Materials. Egal wer den Rechtsbruch tatsächlich begangen hat, die Abmahnung erhält der Betreiber des Netzwerks. Da diese Abmahnungen lästig sind und außerdem hohe Kosten verursachen, wird in kaum einer Wohnung, Hotel, Café oder Restaurant kostenloses Internet angeboten. Wer WLAN anbieten möchte, ohne unter dem Damoklesschwert der Abmahnindustrie zu sitzen, findet mit der neuen Sorglosbox eine einfache und preisgünstige Lösung.

Warum WLAN anbieten?

Das Internet ist allgegenwärtig. Nicht nur junge Menschen nutzen es täglich, beinahe die ganze Bevölkerung. Der Netzzugang ist durch ein Gericht in Deutschland schließlich nicht umsonst zu einem Grundrecht erklärt worden. Unpraktisch ist nur, dass der Zugang zum Internet außerhalb der eigenen Wohnung begrenzt ist, wenn man nicht gerade einen teuren UMTS-Tarif für seine mobilen Geräte hat oder selbst wenn, sich in einem Gebiet mit schlechtem Empfang aufhält.

Niemand kann sich sicher sein, dass sein frei zugänglicher Internetzugang tatsächlich nur zu Informations- und Kommunikationszwecken genutzt wird. Da die Musik- und Filmindustrie mit Abmahnungen nur so um sich wirft, werden drahtlose Netzwerke in der Regel verschlüsselt, besonders wenn Sie von dauernd wechselnden Personen genutzt werden oder es werden erst gar keine eingerichtet.

Sicherheit für Vermieter von Ferienwohnungen

Ein schönes Beispiel ist in diesem Kontext das der Ferienwohnung. Man macht Urlaub, mietet sich in eine Wohnung ein und ist offline. Das kann entspannend sein, aber man würde doch ganz gerne einfach seinen Laptop auspacken, mal nach Emails schauen oder sich nach Veranstaltungen im Urlaubsort umsehen.

Der Zugang zum Internet erhöht den Komfort für den Gast, was natürlich damit einhergeht, dass er eher gewillt ist, die Wohnung erneut zu mieten oder seinen Bekannten zu empfehlen als bei einer die „ganz gut war, aber das Internet hat mir gefehlt“. Da aber der Vermieter abgemahnt wird, wenn der Gast über den normalen Anschluss für abends einen Film aus illegaler Quelle herunterlädt, entzieht er sich dem Risiko, indem die Wohnung gar nicht erst mit einem Internetzugang ausgestattet wird.

Abmahnschutz für Gastronomen

Gerade bei jungen Leuten ist es sehr beliebt, mit dem Laptop im Café zu sitzen und statt zu Hause in einem ganz anderen Umfeld online mit Freunden auszutauschen oder zu arbeiten. Besonders bei der Arbeit ist in den meisten Fällen das Internet nicht wegzudenken. Ist alles erledigt, wofür kein Internet benötigt wird, geht der Gast , anstatt sich noch einen Kaffee zu bestellen, was er sonst vermutlich tun würde, wenn er an seine benötigten Informationen heran kommt. Hier gilt allerdings das Gleiche wie für den Vermieter der Ferienwohnung. Verletzt der Gast das Urheberrecht, wird der Gastronom dafür zur Rechenschaft gezogen.

Risiko minimieren

Kostenfreien Internetzugang per WLAN zur Verfügung zu stellen, ohne gleich abgemahnt zu werden, ist natürlich bereits jetzt möglich. Zumindest kann man das Risiko einer Abmahnung auf Minimalniveau halten. Das Problem daran ist jedoch, dass eine sehr aufwändige Konfiguration notwendig ist. Es gibt Möglichkeiten, mit einer aufwändigen Benutzerverwaltung und Speicherung der Aktivitätsprotokolle aller User den Urheberrechtsverletzer ausfindig zu machen und die Abmahnung an diesen weiterzuleiten. Das ist allerdings nicht nur ein technischer, sondern allgemein sehr hoher Aufwand.

Die Alternative ist ein Port- und Internetfilter, der den Zugriff auf Seiten unterbindet, die möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material anbieten. Schade nur, dass kein Filter so perfekt ist, dass wirklich jede derartige Website geblockt wird und auch für Filesharing-Programme gibt es Mittel und Wege, den Datentransfer über offene Ports an so einem Filter vorbei zu schleusen.

Wer Kosten, Mühen und das Restrisiko nicht in Kauf nehmen möchte, kann mit der vom Berliner Startup sorglosinternet mit der sorglosbox innerhalb von fünf Minuten für unter 20 Euro pro Monat einen rechtssicheren WLAN-Zugang anbieten, ideal für Ferienwohnungen, Gastronomie, kleine Hotels und alle anderen Geschäfte oder öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Es ist keine komplizierte Einrichtung nötig, die Box wird einfach an den vorhandenen Router angeschlossen und ist sofort einsatzbereit.

Es spielt auch keine Rolle, ob das Vermietungs- oder Gastronomieangebot saisonal begrenzt ist. Vermietet man eine Skihütte oder betreibt ein Eiscafé, ist es durchaus üblich, dass das Geschäft nur ein halbes Jahr lang läuft. Das Angebot von sorglosinternet passt sich dem flexibel an, es ist monatlich künd- und buchbar, man bezahlt nur für die Monate, für die man es gebucht hat.

Warum ist das sicher?

Die Frage ist sicherlich berechtigt, denn wie kann man es schaffen, für den kleinen Betrag etwas anzubieten, was tatsächlich sicher ist und man kein Team von IT-Spezialisten einstellen muss, um die Sicherheit auf Dauer zu gewährleisten?

Die Sache ist ganz einfach: Alle Abmahnungen gehen an sorglosinternet, die kümmern sich darum. Der Kunde bekommt von all dem nicht mit, nicht einmal das Unternehmen weiß, wer tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Das klingt vielleicht etwas nach Wohlfahrt, wenn sich ein Unternehmen bereit erklärt, sich für seine Kunden als Schutzschild zwischen sich und der Abmahnindustrie zu stellen. Dabei agiert sorglosinternet tatsächlich wie ein Schutzschild, die Abmahnungen prallen an dem Unternehmen einfach ab.

Die Funktionsweise

Die sorglosbox nutzt einen VPN-Tunnel zu den Servern von sorglosinternet. Das alle Suchanfragen, Downloads und so weiter werden dann nur noch unter der IP von sorglosinternet weitergeleitet, die Nutzung durch den Kunden erfolgt komplett anonym, da das Unternehmen keine Verbindungsdaten oder IPs speichert und somit selbst nicht weiß, von welchem Anschluss aus welche Aktivität ausgelöst wurde.

Ganz stark vereinfacht versteckt sich der Nutzer hinter dem Unternehmen. Er teilt der Firma mit, was er gerne für Internetinhalte hätte und diese sucht sie ihm dann heraus, holt sie ab und leitet sie weiter, egal um welche es sich handelt. Der Beobachter von außen sieht nur die Person, die die Inhalte abholt, aber nicht, was danach mit ihnen geschieht.

Ist das legal?

Sorglosinternet nutzt auf ganz einfache Weise einen legalen, juristischen Kniff aus. Das Unternehmen agiert als Access-Provider und ist damit von der Störerhaftung ausgenommen, ähnlich wie die die Telekom Abmahnungen an sich abprallen lassen kann, die durch Nutzer ihrer Hotspots ausgelöst wurden. Sorglosinternet vergleicht den Dienst mit dem eines Postunternehmens. Die Post kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn in einem Brief etwas unerlaubtes steht.

Bisweilen gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung bezüglich dessen, was ein Access-Provider exakt ist. Die erwähnten Hotspots der Telekom sind offiziell als solche anerkannt, sorglosinternet ebenfalls. Es gibt allerdings unterschiedlichste Urteile, ob eine Kneipe, die WLAN anbietet, ein Access-Provider ist oder doch unter die Regelung der Störerhaftung fällt. Diese Rechtsunsicherheit gehört mit der sorglosbox der Vergangenheit an, denn wenn überhaupt, ist das Unternehmen der Störer, in gar keinem Fall der Kunde.

Die technische Umsetzung für den Kunden

Die Umsetzung auf Seite des Kunden ist wirklich einfach. Er muss lediglich die Antennen an die Box schrauben, die Stromversorgung herstellen und den Router mit der sorglosbox mit einem Netzwerkkabel verbinden. Den Rest erledigt die Box automatisch, das WLAN ist sofort einsatzbereit und kann ohne zusätzliche Software oder ähnliches von jedem WLAN-fähigen Endgerät aus genutzt werden.

Ob und mit welchem Passwort das WLAN geschützt sein soll, kann man einfach bei der Bestellung der Box angeben und erhält das Kästchen dann komplett eingerichtet. Als Hardware kommt übrigens Business-erprobte Hardware von TP-Link zum Einsatz, derzeit der Wireless-N-Gigabit-Router „TL-WR1043ND“.